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   LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16   

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https://dejure.org/2017,13208
LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16 (https://dejure.org/2017,13208)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 S 53/16 (https://dejure.org/2017,13208)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 S 53/16 (https://dejure.org/2017,13208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlagefähige Nutzungs- bzw. Mietfläche als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung; Auswirkung von Flächenabweichungen von mehr als 10 v.H. auf die Betriebskostenabrechnung; Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkung von Flächenabweichungen auf die Betriebskostenabrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Insbesondere ist entgegen der Ansicht der Klägerin im vorliegenden Fall nicht die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06) zur Auswirkung von Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent auf die Betriebskostenabrechnung anwendbar.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 266/03.
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
  • KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Linksabbiegers bei Kollision mit einem

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 266/03.
  • OLG Köln, 18.04.2011 - 4 U 30/10

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorrades

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
    Um die Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung zu rechtfertigen, reicht es insbesondere nicht aus, wenn der Berufungsführer an die überzeugende Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts eine andere - aus seiner Sicht überzeugendere - Beweiswürdigung setzt, ohne dass hierdurch die Beweiswürdigung des Amtsgerichts widerlegt werden könnte, OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2011, Az.: 4 U 30/10.
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