Rechtsprechung
LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umlagefähige Nutzungs- bzw. Mietfläche als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung; Auswirkung von Flächenabweichungen von mehr als 10 v.H. auf die Betriebskostenabrechnung; Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auswirkung von Flächenabweichungen auf die Betriebskostenabrechnung
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 10.02.2016 - 108 C 11/14
- AG Köln, 10.02.2016 - 108 C 11/14
- LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 311
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W. - BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Insbesondere ist entgegen der Ansicht der Klägerin im vorliegenden Fall nicht die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06) zur Auswirkung von Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent auf die Betriebskostenabrechnung anwendbar. - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W.
- OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 266/03. - BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W. - OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05
Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der …
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Vor dem Hintergrund dieser Widersprüche innerhalb der Aussage des Zeugen T hätte das Amtsgericht ausgehend von der sogenannten Nullhypothese sogar ohne die Aussage des Zeugen W zu dem Ergebnis gelangen können, dass der Aussage des Zeugen T nicht zu glauben ist, vgl. zur Nullhypothese: , vgl. BVerfG, NJW 2003, 2444; BGH, NJW 1991, 3284; BGH NJW 1999, 2746, 2747; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.10.2012 - 22 U 109/11; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506; Bender/Nack/Treuer, 3. Aufl., Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, Rn. 415. Jedenfalls ist berufungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht unter Würdigung der beider Zeugenaussagen nicht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Aussage des Zeugen T mehr zu glauben ist, als der Aussage des Zeugen W. - KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Linksabbiegers bei Kollision mit einem …
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 266/03. - OLG Köln, 18.04.2011 - 4 U 30/10
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorrades
Auszug aus LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Um die Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung zu rechtfertigen, reicht es insbesondere nicht aus, wenn der Berufungsführer an die überzeugende Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts eine andere - aus seiner Sicht überzeugendere - Beweiswürdigung setzt, ohne dass hierdurch die Beweiswürdigung des Amtsgerichts widerlegt werden könnte, OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2011, Az.: 4 U 30/10.